1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße: Sausedlitzer Straße
Beschreibung des Anfangspunktes:
1. B 183a
2. B 183a
3. Einmündung der Stichstraße in die Sausedlitzer Straße
4. Einmündung der Stichstraße in die Sausedlitzer Straße
Beschreibung des Endpunktes:
1. Sausedlitzer Straße
2. Gemeindeverbindungsstraße Reibitz-Sausedlitz
3. Einfahrt Haus Nr. 5a
4. Höhe Mitte der Giebelfront Garagen
Gemeinde Löbnitz, Landkreis Nordsachsen
2. Verfügung:
Die unter 1. bezeichnete Straße wird zur Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b des SächsStrG gewidmet. Widmungsbeschränkungen ergehen nicht.
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Löbnitz
4. Wirksamwerden:
Mit öffentlicher Bekanntmachung
5. Gründe:
5.1 Die Straße wird bereits als Ortsstraße im Bestandsverzeichnis geführt. Ortsstraßen, das sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dienen oder zu dienen bestimmt sind. Die beiden zusätzlich aufgenommenen Stichstraßen als neue Teile der „Sausedlitzer Straße“ sind im Bestand als Zufahrten zu Grundstücken vorhanden, jedoch fehlte bisher die Eintragung im Widmungsverzeichnis, welche hiermit nachgeholt wird.
5.2 Die Verfügung nach Nr. 2 einschließlich Lageplan kann in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz, Bauamt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Löbnitz während der Dienstzeiten einzulegen.
Löbnitz, 20.11.2020
D. Hoffmann
Bürgermeister