Öffentliche Beteiligung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ im Ortsteil Löbnitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner Sitzung am 17.03.2025 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 17/2025).
Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortschaft Löbnitz und ist im östlichen Bereich des Seelhausener Sees gelegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke teilw. 428, 429, teilw. 437, teilw. 438, teilw. 440, teilw. 441, 442, 443, 444, 445, 446, teilw. 447, teilw. 448, teilw. 566, teilw. 567, teilw. 568, teilw. 569 der Flur 5 in der Gemarkung Löbnitz und weist insgesamt eine Fläche von 30,71 ha auf. Er ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen, welche die touristische Entwicklung des Gebiets im Sinne der Erholung und Freizeit erlauben. Die Entstehung eines Ferienresorts und dessen benötigte Infrastruktur soll durch die Planung ermöglicht werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planungsunterlagen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) mit Stand vom Februar 2025 und den zugehörigen Anlagen (Umweltbericht zum Entwurf mit Stand Februar 2025, Verkehrliche Untersuchung vom 02.01.2025, Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm und zum Gewerbelärm jeweils vom 23.01.2025, Geotechnischer Bericht vom 16.08.2016) sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 07.04.2025 bis 09.05.2025
in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz öffentlich ausgelegt.
Mit der Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Dienstzeiten zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung:
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie alle Planungsunterlagen zum Bebauungsplan können gleichzeitig innerhalb des angegebenen Zeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Löbnitz unter https://loebnitz-am-see.de/kategorie/bekanntmachungen-amtlich sowie unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann elektronisch per E-Mail an post.loebnitz@kin-sachsen.de, schriftlich an die Gemeindeverwaltung, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten erfolgen.
Folgende umweltbezogenen Informationen zum Vorhaben sind verfügbar und liegen in Form des Umweltberichts, Fachgutachten und Stellungnahmen aus den vorangegangenen Beteiligungsverfahren vor:
- Fläche: Nutzungsänderung und Intensivierung, Inanspruchnahme von Sukzessionsflächen
- Boden: Informationen zu Altlasten, Versiegelung, Veränderung der bodenphysikalischen Verhältnisse, Einwirkung von Nähr- und Schadstoffen, Bodenfunktion
- Wasser: Vorbelastung und Filterbrunnenstandorte, bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer
- Klima und Luft: Ausgangssituation und zu erwartende Auswirkungen
- Biotope, Flora, Fauna, sowie biologische Vielfalt: vorhandene Biotoptypen, Vegetationsbestand, vorkommende Arten und Auswirkungen, Artenschutzfachbeitrag, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
- Landschaft: Änderung des Landschaftsbildes durch das Vorhaben, Begrünungsmaßnahmen, Wirkung des Gesamtvorhabens
- Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung: Lärmeinwirkung durch Lage des Plangebiets, Auswirkungen des Vorhabens insbesondere Erhöhung der Erholungs- und Freizeitnutzung, Geruchs- und Staubeinwirkung durch angrenzende Betriebe
- Kultur und Sachgüter: Lage außerhalb von Bodendenkmalen oder Grabungsschutzgebieten, Teil eines Altsiedelgebiets
- Schutzgebiete und -objekte: Bestandsaufnahme, Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet
- Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den aufgeführten Schutzgütern
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur ganzheitlichen Betrachtung der Schutzgüter und als Grundlage für Festsetzungen der Ausgleichsmaßnahmen
- Schallimmissionsprognose zum Verkehrs- und Gewerbelärm erstellt von GICON
- Geotechnischer Bericht erstellt von Baugrund Geotechnik GmbH
Stellungnahmen:
Landratsamt Nordsachsen vom 19.01.2023 zum Vorentwurf mit den Inhalten
SG Denkmalschutz: Hinweise des archäologischen Denkmalschutzes
SG Abfall/Bodenschutz: Altlastenverdachtsflächen innerhalb des Plangebiets
SG Immissionsschutz: Straßen- und Gewerbelärm
SG Naturschutz: Überarbeitung der Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung
SG Wasserrecht: Allgemeine Hinweise
SG Untere Forstbehörde: Waldabstand
Landratsamt Nordsachsen vom 05.09.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten
SG Denkmalschutz: Hinweise des archäologischen Denkmalschutzes
SG Abfall/Bodenschutz: Altlastenverdachtsflächen innerhalb des Plangebiets
SG Immissionsschutz: Straßen- und Gewerbelärm
SG Naturschutz: Anpassung der Maßnahmebezeichnungen
SG Wasserrecht: Allgemeine Hinweise und Dauerstandsicherheit der Böschung
SG Untere Forstbehörde: Waldabstand gemäß aktueller Waldfeststellung
Landesamt für Archäologie Sachsen vom 15.12.2022 zum Vorentwurf mit den Inhalten
Hinweis auf Lage des Plangebiets innerhalb eines fundreichen Altsiedelgebiets, allgemeine Hinweise
Landesamt für Archäologie Sachsen vom 08.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten
allgemeine Hinweise
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.01.2023 zum Vorentwurf mit den Inhalten
Nähe des Vorhabens zu einer Biogasanlage, Hinweise zum Radonschutz, Anforderungen an den Fischartenschutz und die Fischerei, fachliche Anforderungen aus ingenieurgeologischer/geotechnischer Sicht, altlastenrelevante Standorte
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 30.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten
Fachbelang Fischartenschutz und die Fischerei, Hinweise aus ingenieurgeologischer/geotechnischer Sicht
Sächsisches Oberbergamt vom 03.01.2023 zum Vorentwurf mit den Inhalten
Hinweise zum Bergbau und Grundwasserwiederanstieg
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 15.12.2022 zum Vorentwurf mit den Inhalten
Hinweis auf Beachtung des §78 WHG bzgl. des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 01.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten
Hinweis auf Beachtung des §78 WHG bzgl. des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Landesdirektion Sachsen Ref. 36 Luftverkehr und Binnenschifffahrt vom 06.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten
Hinweis auf Lage des Plangebiets im unmittelbaren Flugplatzumfeld
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 03.03.2023 zum Vorentwurf mit den Inhalten
Hinweis zur Geotechnik, insbesondere auf Filterbrunnenstandorte und Bauvorbehaltslinie, Hinweis auf Altlastenverdachtsflächen, Grundwasserverhältnisse
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 18.09.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten
Hinweis auf Filterbrunnenstandorte
BUND Landesverband Sachen e.V. vom 29.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten
Einwände bzgl. Natur- und Artenschutz, Schutzgebiete und Biotope, ökologisches Verbundsystem
NABU-Landesverband Sachsen e.V. vom 30.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten
Einwände bzgl. Biotope, Vorkommen des Bibers, Fischotters und Wolfs, Flächenversiegelung
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Löbnitz, den 28.03.2025
D. Hoffmann Bürgermeister